AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Umfang
1. Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, welche seitens ISB – Institut Südtiroler Baustofftechnologie KGmbH im Folgenden: „ISB“ abgegeben und abgeschlossen werden. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde ausdrücklich die Wirksamkeit dieser Bedingungen als Vertragsinhalt.
2. Bei einander widersprechenden AGBs von ISB und Kunden, gelten vorliegende AGBs als
gemeinsam vereinbart.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Angebote von ISB sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. ISB behält sich die Erfüllung eingehender Bestellungen vor.
2. Bei ISB einlangende Bestellungen sind unwiderruflich und binden den Kunden durch mindestens vier Wochen, wobei sich diese Frist angemessen verlängert, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine darüberhinausgehende Annahmefrist tunlich erscheint.
3. Der Vertrag gilt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Erfüllung durch ISB als geschlossen. Bei sich ändernder wirtschaftlicher Lage des Kunden oder Zahlungsverzuges ist ISB berichtigt vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Leistungen
1. Soweit Fristen oder Termine für die Leistungserbringung bestimmt wurden, sind diese nur bei ausdrücklicher schriftlicher Fristenbindung verpflichtend einzuhalten, ansonsten sind diese als unverbindliche Rahmenvorgaben für die zeitliche Leistungserbringung zu werten. Wird die Leistungserfüllung durch Umstände, welche nicht im Bereich von ISB liegen, nicht von ISB verschuldet oder durch höhere Gewalt verursacht sind, verzögert, verlängern sich die Fristen dem Hinderungsgrund angemessen. Dem Kunden stehen aus diesem Grund kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ersatzansprüche zu.
2. Sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, ist ISB über vorherige schriftliche Bekanntgabe an den Kunden berechtigt, Auftragsleistungen an Sub-Auftragnehmer, welche über die dafür notwendigen fachlichen Eignungen und Berechtigungen verfügen, zu vergeben.
3. Die Leistungserbringung seitens ISB erfolgt, insbesondere im Rahmen der Erstellung von Fachergebnissen, auf Basis der vom Kunden angegebenen Grundlagen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang dazu, ISB über sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen jedweder Art und relevanten Rahmenbedingungen vollinhaltlich aufzuklären und umgehend darauf hinzuweisen, falls für den Kunden erkennbar ist, dass ISB im Rahmen der Leistungserbringung von fehlerhaften oder unvollständigen Annahmen ausgeht.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Primär gelten die auftragsgemäß vereinbarten Entgelte als geschuldet. Sollten diese nicht separat vereinbart worden sein, gelten die aktuelle Preisliste bzw. die im Angebot der ISB genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. ISB steht es frei Anzahlungen auf die vereinbarten Preise und/oder Sicherheiten für die Bezahlung ohne Angabe von Gründen zu verlangen.
3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig.
4. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn- und Inkassokosten, sodann auf entstandene Zinsen und in der Folge auf die jeweils ältesten Forderungen angerechnet.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der ISB aufzurechnen.
6. Im Falle des Zahlungsverzuges trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen ist ISB jedenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 5 Vertraulichkeit
1. ISB verpflichtet sich sämtliche vom Auftraggeber erhaltene Informationen sowie aus ihren Tätigkeiten gewonnenen Informationen - sofern nicht gesetzlich oder vertraglich anders geregelt - vertraulich zu behandeln.
2. Ist ISB gesetzlich verpflichtet oder vertraglich ermächtigt, vertrauliche Informationen weiterzugeben, verpflichtet sich ISB, sofern eine Unterrichtung nicht gesetzlich verboten ist, den Auftraggeber über die bereitgestellten Informationen zu unterrichten. Dies ist insbesondere bei der Feststellung einer akuten Gesundheitsgefahr Dritter der Fall.
3. Im Übrigen verpflichtet sich ISB Informationen über den Auftraggeber, die nicht vom Auftraggeber selbst stammen, vertraulich zu behandeln.
§ 6 Fachergebnis, Schutz des Geistigen Eigentums
1. Die beauftragten Leistungen werden - sofern nichts Anderes vereinbart ist - dem Kunden von ISB in Form eines „Fachergebnisses“ übermittelt. Das Fachergebnis ist ein nach dem Urheberrecht geschütztes Werk von ISB.
2. Sofern seitens des Kunden nicht ausdrücklich Fachergebnisse zur Weitergabe und Vorlage an Dritte angefordert werden, gelten diese als ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt.
3. Im Übrigen ist die Vervielfältigung der Fachergebnisse auf Papier oder einem ähnlichen Träger nur zum eigenen Gebrauch oder zur vertraglich vereinbarten Nutzung gestattet.
4. Eine sonstige Weitergabe an Dritte sowie eine Veröffentlichung der Fachergebnisse ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ISB gestattet. Im Falle der Anforderung von Fachergebnissen durch den Kunden zur Weitergabe an Dritte sind sowohl der Dritte, an den die Fachergebnisse weitergegeben werden sollen, wie auch der Zweck der Weitergabe ISB gegenüber genau zu bezeichnen.
5. Sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist, gelten unter „Vorbehalten“ ausgefertigte Fachergebnisse ausdrücklich als nicht zur Weitergabe an Dritte geeignet.
6. ISB verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Schutzrechte, insbesondere Werknutzungsrechte, an dem Fachergebnis. Werknutzungsbewilligungen und/oder Werknutzungsrechte werden an Kunden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übertragen.
§ 7 Datenverarbeitung
1. ISB übernimmt im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen die Verantwortung für Daten und Informationen, welche während der Ausführung von Leistungstätigkeiten erhalten oder erstellt wurden.
2. ISB ist berechtigt, unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, personenbezogene oder wirtschaftliche Daten des Kunden zu speichern und zu verarbeiten sowie an Sub-Unternehmer zu übermitteln und von diesen im Rahmen der Vertragsabwicklung verwenden zu lassen.
3. ISB wird Informationen über Vertragspartner, welche aus anderen Quellen als von diesem selbst stammen und nicht öffentlich sind, vertraulich behandeln, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich abweichendes normiert ist.
§ 8 Sorgfaltsmaßstab, Haftung und Haftungsausschluss
1. ISB führt die Vertragserfüllung und -abwicklung nach dem Stand der Technik durch.
2. ISB haftet gegenüber einem Vertragspartner, der Unternehmer ist - gleichgültig, aus welchem Titel - nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung von ISB ist dabei auf den positiven Schaden begrenzt; die Haftung von ISB für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Weiters ist die Haftung von ISB mit der von der Betriebshaftpflichtversicherung von ISB gedeckten Schadenssumme begrenzt.
3. Schadenersatzansprüche und inhaltliche gleichartige Ansprüche sind von Kunden, die Unternehmer sind, innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen, widrigenfalls die Haftung von ISB ausgeschlossen wird.
4. Gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit von ISB ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.
5. Beschwerden, Einsprüche und Anregungen sind zu richten an Sitz der ISB, Plattnerstraße 1, I-39040 Vahrn.
§ 9 Gewährleistung und Haftungsausschluss
1. Gewährleistungsansprüche gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, sind wie folgt beschränkt:
a) In Fällen, in denen Schadenersatzverpflichtungen im Sinne vorstehender Bestimmungen ausgeschlossen sind, sind auch Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
b) Der Kunde hat eine umfassende Untersuchungs- und Rügeobliegenheit hinsichtlich des übermittelten Fachergebnisses oder der vereinbarten andersartigen Erfüllung.
c) Bei verdeckten oder sonst nicht erkennbaren Mängeln ist der Kunde bei sonstigem Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche sowie sonstiger Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche verpflichtet, innerhalb von sieben Werktagen, nachdem der Mangel bekannt geworden ist oder hätte bekannt werden müssen, Mängelrüge unter umfassender Beschreibung des Mangels zu erstatten, widrigenfalls die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen wird. Die Gewährleistungsfrist läuft ab Übermittlung des schriftlichen Fachergebnisses.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist – sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde – der Sitz der ISB, Plattnerstraße 1, I-39040 Vahrn.
2. Für Streitigkeiten aus Verträgen mit ISB, welcher Art auch immer, ist das sachlich zuständige Gericht in der Provinz Bozen zuständig.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Vereinbarungen auf Basis dieser AGBs bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit wie möglich erreicht werden.